VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT  (VG) "Schwarzatal"

Cursdorf / Deesbach / Döschnitz / Katzhütte / Meura / Rohrbach / Schwarzburg / Sitzendorf / Unterweißbach / Stadt Schwarzatal

Fundbüro




Aufgaben/Leistungen

  • Entgegennahme und Ausgabe von Fundsachen
  • Verwaltung der Fundsachen (Verwahrung)

Information zu Fundsachen

Das Fundbüro ist gesetzlich verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren Ausnahmen:  

  • verderbliche Sachen
  • Sachen deren Aufbewahrung mit erheblichen Kosten verbunden ist

Eigentumserwerb des Finders:

Meldet sich der Verlierer innerhalb dieser Frist nicht, so hat der Finder gem. § 973 BGB Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht durch den Finder nicht wahrgenommen, wird die Gemeinde/Stadt selbst Eigentümer der Fundsachen.

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