Fundbüro
Aufgaben/Leistungen
- Entgegennahme und Ausgabe von Fundsachen
- Verwaltung der Fundsachen (Verwahrung)
Information zu Fundsachen
Das Fundbüro ist gesetzlich verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren Ausnahmen:
- verderbliche Sachen
- Sachen deren Aufbewahrung mit erheblichen Kosten verbunden ist
Eigentumserwerb des Finders:
Meldet sich der Verlierer innerhalb dieser Frist nicht, so hat der Finder gem. § 973 BGB Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht durch den Finder nicht wahrgenommen, wird die Gemeinde/Stadt selbst Eigentümer der Fundsachen.