VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT  (VG) "Schwarzatal"

Cursdorf / Deesbach / Döschnitz / Katzhütte / Meura / Rohrbach / Schwarzburg / Sitzendorf / Unterweißbach / Stadt Schwarzatal

Elektronische Kommunikation

Elektronische Kommunikation mit der Verwaltungsgemeinschaft „Schwarzatal“ nach § 3a Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) Die Übermittlung von elektronischen Dokumenten über das Internet an die Verwaltungsgemeinschaft „Schwarzatal“ ist nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig:

1.Zugänge im Sinne dieser Zugangseröffnung sind die in der Internetpräsentation der Verwaltungsgemeinschaft „Schwarzatal“ unter www.vg-schwarzatal.de publizierten E-Mail-Adressen bzw. die E-Mail-Adressen der Domaine mittleres-schwarzatal.de.

2.Die Verwaltungsgemeinschaft „Schwarzatal“ nimmt im Rahmen der elektronischen Kommunikation Dokumente in folgenden Dateiformaten entgegen:

• Microsoft Word Dokumente (*.docx),
• Portable Data File (*.pdf), 
• Rich Text Format (*.rtf),

- Joint Photographic Experts Group (*.JPEG)
- Windows - Bitmap (*.BMP)
- Tag Image File - Format (*.TIFF)

Weitere Formate sind nur in Ansprache mit der Empfangsstelle zulässig. 
In allen zulässigen Formaten dürfen keine automatisierten Abläufe oder Programmierungen (sogenannte Makros) verwendet werden.

3.Die Gesamtgröße einer E-Mail incl. aller Anhänge (Attachments) ist auf eine Größe von 5 Megabyte (MB) beschränkt.

4.Dateien in unter Punkt 2 genannten Formaten können durch Komprimierungsprogramme in den Dateigrößen verringert (gepackt) werden. Komprimierte Dateien nimmt die Verwaltungsgemeinschaft „Schwarzatal“ nur als nicht selbstentpackende ZIP-Archive (*.zip) entgegen.

5.Wenn Sie diese Zugangseröffnung nutzen, so sind Sie damit einverstanden, dass ihre E-Mail auf Viren und Spam überprüft wird. E-Mails, die als Viren klassifiziert worden sind, werden gelöscht und nicht weiter bearbeitet. Da in E-Mails, die Computerviren enthalten, in aller Regel die Absenderadressen gefälscht worden sind, erfolgt keine elektronische Rückinformation.

6.Wurde eine elektronische Kommunikation eröffnet, geht die Verwaltungsgemeinschaft „Mittleres Schwarzatal“ davon aus, dass die gesamte Kommunikation auf diesem Wege stattfinden kann, soweit andere Vorschriften dem nicht entgegen stehen.

7.Soweit eine förmliche Zustellung erforderlich ist, die einen Zustellnachweis erfordert, ist dies auf elektronischem Weg derzeit nicht möglich.

8.Bei Schriftverkehr, der nach geltendem Recht der Schriftform bedarf, ist bis auf weiteres keine elektronische Übertragungsform zu verwenden. Dies gilt auch für fristgebundene Anträge und Erklärungen.

9.Die Entgegennahme von Dokumenten mit elektronischer Signatur, ist nur über Lizenzierte Signaturen möglich.

10.Verschlüsselte E-Mails oder Dateianhänge (Attachements) von E-Mails, die verschlüsselt worden oder mit einem Kennwort geschützt sind, werden nicht entgegengenommen.

Anruf
Karte