Aktuelles und Termine
Zurück zur Übersicht
18.08.2026
Wichtiger Hinweis zur Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Nach § 57 Abs. 3 Satz 4 ThürKO werden die Haushaltspläne der Gemeinden und der Stadt Schwarzatal auch über den öffentlich bekannt gegebenen Auslegungszeitraum von zwei Wochen hinaus, bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die entsprechende Jahresrechnung nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.
Die Möglichkeit zur Einsichtnahme besteht zu den üblichen Dienststunden der Verwaltungsgemeinschaft „Schwarzatal“ in der Dienststelle Sitzendorf, Hauptstr. 34, 07429 Sitzendorf und in der Dienststelle Stadt Schwarzatal OT Oberweißbach, Markt 5, 98744 Schwarzatal.
Zurück zur Übersicht